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Geschlechtszuweisende Maßnahmen

Insbesondere Operationen, aber auch z.B. Hormontherapien, die zum Ziel haben, Menschen, vor allem inter Kinder, einem (meist weiblichen) Körper anzugleichen, werden als geschlechtszuweisende Maßnahmen bezeichnet. Der Zusatz „zuweisend“ wird verwendet, weil es sich häufig um Maßnahmen handelt, die ohne Einwilligung der betroffenen Person vorgenommen werden.